Vermieten an nahestehende Personen
Grundsätzlich kann der Eigentümer als Vermieter Ausgaben zur Renovierung, Modernisierung oder Verwaltung einer Immobilie (z.B. Hypothekenzinsen, Reparaturen und Abschreibung) steuerlich geltend machen, die er als Selbstnutzer nicht geltend machen könnte.