Zensus 2021 Gebäude- und Wohnungszählung

21.06.2019

Im Jahr 2021 wird wieder ein Zensus stattfinden. Im Rahmen der bundesweiten statistischen Erhebung werden neben Angaben zur Bevölkerung auch der Gebäude- und Wohnungsbestand sowie die Wohnsituation der Haushalte ermittelt.

Aufgrund des Zensusgesetzes 2021 (ZensG 2021) sind Vermieter verpflichtet, bestimmte Angaben über die Mieter den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder für Zwecke des Zensus 2021 zu übermitteln.

Gebäudemerkmale

  • Art des Gebäudes (Wohngebäude, Geschäftshaus mit Wohnung, Wohnheim, etc.)
  • Eigentumsverhältnisse (Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), Wohnungsunternehmen, etc.)
  • Gebäudetyp (freistehend, Doppelhaus, gereiht, etc.)
  • Baujahr
  • Zahl der Wohnungen
  • Heizungsart (Fernheizung, Zentralheizung, Etagenheizung, etc.)

Wohnungsmerkmale

  • Art der Nutzung (vom Eigentümer/von der Eigentümerin bewohnt, vermietet, leer stehend, etc.)
  • Fläche der Wohnung
  • Zahl der Räume

Zusätzliche Hilfsmerkmale für die statistische Generierung von Haushalten

  • Namen von bis zu zwei Bewohnern/Bewohnerinnen
  • Zahl der Bewohner/-innen