Versicherungen für Vermieter
Die beiden wichtigsten Versicherungen für Vermieter sind die Wohngebäude- und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Die Wohngebäudeversicherung greift ein, wenn Schäden am Gebäude entstehen, beispielsweise durch Stürme oder Wasserrohrbrüche. Sie kann zumeist noch um regionale Risiken, wie Überschwemmung oder Lawinen, ergänzt werden. Die Schäden am Gebäude durch Naturereignisse wäre ohne diese Versicherung vom Eigentümer selbst zu tragen und können mitunter so hoch ausfallen, dass der Eigentümer sie nicht alleine stemmen kann.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) werden die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und die Wohngebäudeversicherung in der Regel durch den Verwalter für die Gemeinschaft abgeschlossen.
Entsteht ein Schaden durch das Sondereigentum, so ist dieser nicht durch die Versicherung der Gemeinschaft abgedeckt. Hier empfiehlt sich eine Privathaftpflichtversicherung.
Wird nachträglich eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach installiert, ist zu prüfen, ob diese durch die bestehende Versicherung umfassend abgedeckt ist.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wird benötigt, wenn Dritten im Zusammenhang mit dem Grundstück oder dem Gebäude ein Schaden entsteht., sei es durch herabfallende Ziegel oder einen nicht ausreichend gestreuten Gehweg.
Während umfangreicher Baumaßnahmen sollten Eigentümer darüber nachdenken, für diesen Zeitraum eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Rutscht beispielsweise ein Bewohner über eine Planke des provisorischen Zugangs aus, dann muss der Bauherr in voller Höhe dafür haften.
Ehrenamtlich tätige Verwaltungsbeiräte müssen für Fehler möglicherweise haften, schlimmstenfalls mit dem gesamten Vermögen. Für diesen Fall können Sie sich mit einer Beiratsversicherung von der Gemeinschaft absichern lassen.
Je nach Vermietungssituation ist über eine Rechtschutzversicherung für das jeweilige Objekt nachzudenken. Immer mehr Mieter klagen auch nach Beendigung des Mietverhältnisses, mit einer eigenen Rechtschutzversicherung, risikolos und quasi probehalber auf Fehler in der Nebenkostenabrechnung oder mindern unberechtigt die Miete.
Ob eine sogenannte Mietausfallversicherung sinnvoll ist, hängt immer vom Einzelfal labb Entscheidend ist hierbei natürlich zunächst die Höhe der Versichungsprämie und das tatsächtliche Ausfallrisiko realistisch einzuschätzen.
Welche Versicherungen sind überflüssig? Eine Hausratversicherung für eine vermietet Wohnung ist unnötig, da der Vermieter in dieser Wohnung keinen eigenen Hausrat hat. Für selbstgenutztende Wohnungseigentümer ist ein Hausratsversicherung natürlich sinnvoll. Sollte sich der Wert des Haushalts wesentlich verändern, sollte diese Versicherung unter Umständen in der Deckungshöhe angepasst werden.
Eine Öltankversicherung sollte natürlich gekündigt werden, wenn auf eine Gasheizung umgerüstet wird.