Schadenersatz gegen Untermieter
Gibt ein Untermieter nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses und Räumung durch den Hauptmieter die untergemieteten Wohnräume nicht an den Eigentümer heraus, kann der Eigentümer von ihm Schadenersatz in Höhe der vom Hauptmieter geschuldeten Miete als sogenannte Nutzungsentschädigung für die gesamte Wohnung verlangen.
Die Nutzungsentschädigung für die Hauptwohnung lässt sich entweder aus der bisher vereinbarten Miete ableiten, kann diese aber auch übersteigen, wenn die ortsübliche Miete für die gesamte Wohnung aktuell höher liegt. Denn dies wäre der Betrag, den der Eigentümer bei unerzüglicher Weitervermietung hätte erzielen können.