Stadt Stuttgart fördert altersgerechten Umbau
Weil das 2018 erstmals aufgelegte städtische Förderprogramm für einen altersgerechten, barrierefreien Umbau von bestehendem Wohnraum auf entsprechende Nachfrage gestoßen war, wurde das Förderprogramm inzwischen auf die Jahre 2020 ind 2021 verlängert.
Wer wegen altersbedingten Einschränkdungen auf barrierefreien Wohnraum angewiesen ist, will in den allermeisten Fällen am liebsten im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung bleiben können. Und nicht selten kann dies mit baulichen Maßnahmen ermöglicht werden. Deshalb werden Umbaumaßnahmen, die dem Abbau von Barrieren in Bestandsbauten dienen, von der Stadt Stuttgart mit bis zu 30.000 Euro pro Wohnraum gefördert.
Das Förderprogramm richtet sich nicht zuletzt an Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum, ob im Einfamilienhaus oder in der Etagenwohnung. Bezuschusst werden auch vermietete Wohnungen. Gefördert werden individuelle Maßnahmen wie die Beseitigung von Stolperstellen, Türvergrößerungen oder der Einbau elektrischer Fensteröffnungen. Aber auch weitreichendere Maßnahmen wie ein neuer Zuschnitt von Räumen, Umbauten im Bad, der Einbau eines Treppenliftes oder im Außenbereich etwa die Einrichtung eines alternativen Wohnungszugangs über eine vorhandene Terrasse. Gegebenenfalls werden auch Ausstattungselemente wie beidseitige Handläufe an Treppen gefördert.
Weitere Informationen erteilt die Geschäftsstelle der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung, über die auch die Bearbeitung eines Antrages erfolgt. Telefon: 0711 - 216-607 Email info.bhb@stuttgart.de.
Die Förderrichtlinie und das Antragsformular finden sich im Internet unter www.stuttgart.de/barrierefreier-wohnraum