Neues Grundsteuergesetz BaWü
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Baden-Württemberg will von der Öffnungsklausel im Bundesgesetz Gebrauch machen und hat am 28. Juli 2020 als erstes Bundesland sein eigenes Modell vorgestellt.
Maßgeblich soll ausschließlich der Bodenwert des Grundstücks sein, während die Bebauung unberücksichtigt bleibt. Die Steuermesszahl soll nach der Art der Nutzung des Grundstücks modifiziert werden: für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke soll es einen Abschlag geben.
Der Vorteil des Modells soll darin bestehen, dass die Bebauung und Schaffung von Wohnraum keine höhere Besteuereung auslöst. Zugleich soll dadurch ein Anreiz ausgeübt werden, brachliegende Grundstücke mit Wohnungen zu bebauen. Allerdings werden steigende Grundstückspreise zu eine ständigen Anstieg der Grundsteuer führen.
Fraglich ist, ob es mit dem Gebot der Gleichbehandlung vereinbar ist, die Bebauung eines Grunstücks bei seiner Bewertung außer Acht zu lassen, obwohl der Wert eines Grunstücks durch die Bebauung natürlich steigt.