Musizieren ja - aber nur in Grenzen
11.12.2018
Eine generelle Regelung, wie oft und wie lange jemand in seiner Wohnung musizieren dar, gibt es nicht.
Das BGH hält 2-3 Stunden an Wochentagen und 1-2 Stunden an Sonn- und Feiertagen für angemessen. Dabei sind Ruhezeiten über Mittag und in der Nacht einzuhalten.
Ob ein Freizeit- oder ein Berufsmusiker übt, spielt dabei keine Rolle.