Mindestens 3 Alternativangebote einholen

16.03.2020

Sowohl bei der Beschlussfassung über eine Auftragsvergabe, zum Beispiel von Instandsetzungsarbeiten, als auch bei der Vorbereitung der Bestellung eines neuen Verwalters ist die Einholung von mindestens 3 Angeboten erforderlich.

Die Vergleichsangebote müssen allen Eigentümern vor bzw. bei der Beschlussfassung über die Maßnahme zugänglich gemacht werden. Eine Einsichtnahme vor Ort genügt.

Bei der wiederholten Verwalterbestellung müssen keine Alternativ- oder Konkurrenzangebote eingeholt werden.

BGH Urteil v. 1.4.2011, V ZR 96/10