Mängelbeseitung durch Mieter - Kosten erstatten?
Manch Mieter ist anstrengend und "flutet" seinen Vermieter regelrecht mit Mängelanzeigen. Hat der Mieter das Recht, Mängel selbst zu beheben und sich die Kosten vom Vermieter erstatten zu lassen?
Der Mieter ist im Wege des sogenannten Selbsthilferechts berechtigt, einen Mangel an der Mietsache durch Bauftragung eines Handwerkers zu beseitigen und die hierfür getätigten Aufwendungen vom Vermieter ersetzt zu bekommen.
Dieses Recht ist dem Mieter eingeräumt, wenn der Vermieter mit der Beseitung eines Mangels in Verzug gerät. Zunächst ist es notwendig, dass der Mieter den Mangel dem Vermieter anzeigt, damit dieser sich darum kümmern kann. Zunächst soll dem Vermieter die Möglichkeit der Untersuchung und Beseitigung des Mangesl in Eigenregie gegeben werden. Kommt er dem nicht binnen angemessener Frist nach, kann der Mieter die Mängelbeseitigung unter Fristsetzung anmahnen. Kommt mit Ablauf der Frist der Vermieter der Mängelbeseitigung immer noch nicht nach, kann sich der Mieter auf das Selbstvornahmerecht berufen.
Die hieraus entstehenden Kosten, beispielsweise für Handwerker, kann er vom Vermieter verlangen oder aber von der Miete abziehen!