Gewerbeimmobilie: Grundsteuer zählt zu Betriebskosten
03.08.2020
Der Begriff "Betriebskosten" in einem Gewerberaummietvertrag umfasst auch ohne weitere Erläuterungen die Betriebskostenart Grundsteuer.
Im konkreten Fall vor dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 8.4.2020, XII ZR 120/18) hatte der Vermieter jahrelang die Grundsteuer nicht abgerechnet und dies erst ab 2011 als Bestandteil in die jährliche Betriebskostenabrechnung aufgenommen.
Der BGH weit darauf hin, dass die bloße Nichtabrechnung einzelner Kostenpositionen nicht zu einer konkludenten Vertragsänderung führe.