Mieter-Entschädigung bei Legionellenbefall
02.08.2019
Die Beseitigung der Legionellen ist eine Mangelbeseitigung. Für
Mangelbeseitigung ist der Vermieter zuständig, es sei denn die Mieter
haben den Mangel schuldhaft verursacht.
Davon ist aber bei
Legionellenbefall nicht auszugehen.
Wenn der Vermieter für die
Mängelbeseitigung zuständig ist, muss er auch die Kosten dafür tragen.
Die Mieter können daher Erstattung der Kosten verlangen bzw. verlangen, dass diese Wasserverbräuche in der Wasserabrechnung (Betriebskostenabrechnung) berücksichtigt werden.