Mieter-Entschädigung bei Legionellenbefall

02.08.2019

Die Beseitigung der Legionellen ist eine Mangelbeseitigung. Für Mangelbeseitigung ist der Vermieter zuständig, es sei denn die Mieter haben den Mangel schuldhaft verursacht.

Davon ist aber bei Legionellenbefall nicht auszugehen.

Wenn der Vermieter für die Mängelbeseitigung zuständig ist, muss er auch die Kosten dafür tragen.

Die Mieter können daher Erstattung der Kosten verlangen bzw. verlangen, dass diese Wasserverbräuche in der Wasserabrechnung (Betriebskostenabrechnung) berücksichtigt werden.