Abstände von Hecken und Zäunen
Welche Abstände sind bei welcher Höhe für eine Hecke oder einen Zaun einzuhalten?
Ein Sichtschutzzaun (vom Gesetzgeber als "tote Einfriedung" bezeichnet) ist bis zu einer Höhe von 1,50 m auf der Grundstücksgrenze zulässig. Drahtzäune dürfen auch höher sein.
Nach §11 des Nachbarrechtsgesetzes in Baden-Württemberg muss für jeden cm, den ein Sichtschutzzaun über 1,50 m höher ist, in gleichem Maß Abstand von der Grundstücksgrenze gehalten werden. Also beispielsweise bei 2 m Höhe muss der Zaun 50 cm innerhalb des eigenen Grundstücks stehen.
Zudem müssen Zäune, die weniger als 50 cm von der Grundstücksgrenze entfernt sind so eingerichtet werden, dass sie von der Seite des Eigentümers ausgebessert werden können.
Für Hecken bis 1,80 m Höhe ist ein Abstand von 0,50 m einzuhalten. Und auch hier muss jede Höhe über 1,80 m wieder entsprechend mehr Abstand von der Grenze gehalten werden. Also muss beispielsweise eine Hecke von 2 m Höhe 80 cm innerhalb des eigenen Grundstücks stehen. Gemessen wird vom Stamm der Hecke, nicht von den äußeren Zweigen.
Zu beachten ist, dass zu hoch gewachsene Hecken zurückzuschneiden sind, was jedoch zwischen 1. März und 30. September unzulässig ist.